Informationen für Fachpersonen
Das Frauenhaus Winterthur ist eine Kriseninterventions-
stelle mit vorübergehender Not-Wohnmöglichkeit für Frauen ab 18 Jahren und ihre Kinder, die Schutz vor Gewalt in der Partnerschaft oder in der Familie benötigen.
Wir bieten eine personelle 24-Stunden-Erreichbarkeit und Beratungen am Telefon für Betroffene, Angehörige oder Fachpersonen an.
Eine Aufnahme ist nach telefonischem Vorgespräch kurzfristig möglich, nachdem geklärt wurde, dass das Frauenhaus die geeignete Institution ist. Wenn eine Aufnahme nicht möglich ist, wird die Frau an andere Frauenhäuser weitervermittelt bzw. werden andere Institutionen empfohlen.
Aus Sicherheitsgründen ist unsere Adresse geheim.
Wie sieht unser Angebot aus?
- Gefährdungseinschätzung und Sicherheitsberatung
- Erste psychische Stabilisierung in der Krisensituation und Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse
- Begleitung bei der Suche nach Auswegen aus der Gewaltsituation
- Rechtsberatung (Strafanzeigen, Trennung, Scheidung, Aufenthaltsbewilligung)
- Sozialpädagogische Begleitung der Mütter bei Schwierigkeiten, den Alltag selbstständig zu strukturieren
- Sozialpädagogische Begleitung der Kinder durch Einzelgespräche und Gruppenangebote
- Unterstützung der Mütter bei Erziehungsschwierigkeiten bei Belastung durch häusliche Gewalt
- Gestaltung der Beziehung zum Vater während und nach dem Frauenhausaufenthalt
- Zukunftsplanung
- Nachbetreuung und Vernetzung mit Fachstellen für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt
Wen nehmen wir auf?
- Gewaltbetroffene Frauen ab 18 Jahren und ihre Kinder
Aufnahme nur nach Vorgespräch
- Gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Beeinträchtigung. Vorabklärung mit behandelndem Arzt oder mit Notfallpsychiater, speziell bei Suizidalität.
- Gewaltbetroffene Frauen im Antabus- oder Methadonprogramm. Vorgespräch mit einer Betreuungsperson.
- Gewaltbetroffene Frauen mit einer geistigen Behinderung. Vorgespräch mit einer Betreuungsperson.
Leider ist unser Haus nicht rollstuhlgängig.
Finanzierung und Tarife
Frauen mit Wohnsitz im Kanton Zürich (Taxe pro Tag)
- Frau / CHF 185.--
- Kind bis 1 Jahr / CHF 150.--
- Kind ab 1 Jahr / CHF 185.--
Frauen aus dem Kanton Thurgau (Taxe pro Tag)
- Frau / CHF 270.--
- Kind bis 1 Jahr / CHF 240.–
- Kind ab 1 Jahr / CHF 270.--
Frauen aus dem Kanton Schaffhausen (Taxe pro Tag)
- Frau / CHF 240.--
- Kind bis 1 Jahr / CHF 210.–
- Kind ab 1 Jahr / CHF 240.--
Frauen aus anderen Kantonen (Taxe pro Tag)
- Frau / CHF 330.--
- Kind bis 1 Jahr / CHF 300.--
- Kind ab 1 Jahr / CHF 330.--
Opferhilfe
Je nach Regelung des Wohnsitzkantons wird von der Opferhilfe nur die Tagestaxe nach Abzug des Verpflegungsanteils übernommen.
Das Fachteam
Alle Fachmitarbeiterinnen haben eine Ausbildung als Sozialarbeiterin, Psychologin oder Sozialpädagogin mit Zusatzausbildung und Spezialisierung
- in Gefahrenmanagement
- in der Trauma-Arbeit
- im Kinderschutz im Kontext häusliche Gewalt
- in der Beratung im Migrationskontext
Die Fachbereiche
Im Frauenhaus Winterthur arbeiten wir in zwei getrennten Fachbereichen:
- Fachbereich Frau
Der Fachbereich Frau ist zuständig für die Anliegen der Frau.
- Fachbereich Mutter-Kind
Der Fachbereich Mutter-Kind arbeitet parteilich für das Kind, nach neuesten Erkenntnissen im Kinderschutz.
Weil wir die Mütter und ihre Kinder im Alltag erleben, erhalten wir zudem einen umfassenden Einblick in die Mutter-Kind-Beziehung. Die Mutter wird unterstützt, gestärkt und wo notwendig mit ihrer Verantwortung ihrem Kind gegenüber konfrontiert.
SOS